Verschwiegenheit/Schweigepflicht

Schweigepflicht ist die Verpflichtung Gebärdensprachdolmetschender, im Rahmen eines Dolmetscheinsatzes erlangte Informationen und Inhalte nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Sie sind verpflichtet, keine Informationen über Personen, Firmen, Institutionen etc. weiterzugeben. Sie dürfen Unterlagen, die sie bekommen haben, niemandem weiterleiten.  Unterlagen, die sie beispielsweise zur Vorbereitung einer Befragung oder Verhandlung erhalten haben, geben sie der Auftrag gebenden Behörde oder Person unaufgefordert zurück oder vernichten sie. Die konsequente Einhaltung der Schweigepflicht ist die Basis für eine vertrauensvolle und professionelle Beziehung zu den Kunden und Kundinnen. Schweigepflichtgilt auch gegenüber Verwandten oder Ehepartner der Kundschaft.

  • Verpflichtung, Informationen und Inhalte aus Einsätzen nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben
  • keine unbefugte Weitergabe von Informationen, Unterlagen, etc. 
  • Vernichtung oder Rückgabe erhaltener Vorbereitungsmaterialien
  • Einhaltung auch vor Vertrauenspersonen der Kundschaft