Allparteilichkeit/Unparteilichkeit

Gebärdensprachdolmetscher:innen sollen stets bemüht sein die getätigten Äußerungen, Anliegen und Erwartungen aller beteiligten Parteien zu verstehen und zu vermitteln, ohne diese zu beeinflussen. Dies erfordert innere Flexibilität, Empathie und die Fähigkeit eigene Belange zurückzustellen. Ziel ist es, die Botschaften und den Inhalt im Hinblick auf die Intention des Sprechers/der Sprecherin zu übertragen und sich dabei sprachlich an die Bedürfnisse des Empfängers/der Empfängerin der Botschaften anzupassen.


Sie lassen ihre eigene Meinung nicht spürbar werden. Sie sollen keine eigenen Emotionen zeigen und die Inhalte der Verdolmetschung nicht bewerten. Sie sollen keine Partei ergreifen. Es ist nicht ihre Aufgabe, auf eine beteiligte Person einzuwirken, sie zu einer Aussage zu bewegen oder sie zur Höflichkeit zu ermahnen. Ihre Funktion ist es nur, den Ablauf des Gespräches genau und zuverlässig wiederzugeben. DolmetscherInnen sollen Aufträge ablehnen, wenn sie durch die Annahme oder Fortführung eines Auftrages in einen Gewissenskonflikt geraten oder sich befangen fühlen. Am Ausgang des Gespräches dürfen sie kein Interesse haben, sie müssen neutral sein.

  • Verstehen und Vermittlung aller Äußerungen, Anliegen und Erwartungen aller Beteiligten, ohne Einfluss zu nehmen
  • innere Flexibilität, Empathie und Fähigkeit, eigene Belange zurückzustellen
  • Sprecher-/Signerintentionsorientierte Übertragung in die Zielsprache (Deutsche Lautsprache oder Deutsche Gebärdensprache)
  • Anpassung auf die Bedürfnisse der:des Empfängerin:Empfängers
  • eigene Meinung der Dolmetschenden nicht spürbar 
  • keine Bewertung der Verdolmetschungsinhalte
  • keine Einflussnahme auf eine der Parteien
  • Funktion GSD: genaue und zuverlässige Wiedergabe von Gesprächsinhalt und Ablauf